VERBOTENE KUNST
Bilder von Karl Schmidt-Rottluff für Helmuth James von Moltke
31. August 2014 bis 8. März 2015
Eigentlich hätte es die vier großformatigen Landschaftsaquarelle und zwei kleinen Pastelle nie geben dürfen. Der Maler Karl Schmidt-Rottluff (1884 -1976), von dem die Nationalsozialisten im Zuge der „Ausmerzung von Werken entarteter Kunst“ aus den Museen im Deutschen Reich 606 Bilder entfernt hatten, hatte seit April 1941 auf Geheiß der „Reichskammer der bildenden Künste“ Malverbot. Jede berufliche Betätigung war ihm untersagt, da er „dem kulturellen Gedanken des nationalsozialistischen Staates“ fernstehe.
Helmuth James von Moltke (1907-1945) schätzte die Kriegsentwicklung für Deutschland pessimistisch ein. Freya von Moltke (1911-2010) erinnerte sich: „mein Mann sah 1941 als wahrscheinlich voraus, dass Deutschland den Krieg verlieren werde und dass es dann dazu kommen könnte, dass für Deutschland Schlesien entweder an Polen oder an die Tschechei verloren gehen werde und wir Kreisau verlassen müssen.“ Für diesen Fall wollte Moltke Erinnerungsbilder von künstlerisch hoher Qualität malen lassen und lud 1942 den befreundeten Schmidt-Rottluff nach Kreisau ein.
Fünf der Bilder verließen Kreisau im Oktober 1945 in einem kleinen englischen Lieferwagen. Ein weiteres wurde 1943 zu den Verwandten nach Südafrika geschickt und begleitet seit 1947 mit den anderen zusammen die Familie Moltke durch die Welt und ließ sie immer teilhaben an der schönen schlesischen Landschaft. Die Wanderausstellung des Schlesischen Museums zu Görlitz ist vom 31. August 2014 bis 8. März 2015 im Eichendorffsaal von HAUS SCHLESIEN zu sehen.